Ein Todesfall trifft die Angehörigen mitten in der Trauer - und stellt sie zugleich vor Formalitäten, die keinen Aufschub dulden. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Schritte in Delmenhorst: die Anzeige beim Standesamt, die Sterbeurkunde, die Friedhöfe und Bestattungsarten sowie die Hilfe, wenn die Kosten die eigenen Mittel übersteigen. Vieles davon nimmt ein beauftragtes Bestattungsunternehmen ab.
Den Sterbefall anzeigen
Jeder Todesfall muss beim Standesamt beurkundet werden - dort, wo die Person verstorben ist. Die Anzeige muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen. Verstirbt jemand in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, übernimmt die Einrichtung die Meldung; bei einem Sterbefall zu Hause sind die Angehörigen anzeigepflichtig. In der Praxis erledigt meist der beauftragte Bestatter diesen Gang. Benötigt werden die ärztliche Todesbescheinigung, die Personaldokumente sowie - je nach Familienstand - die Ehe- oder Geburtsurkunde des Verstorbenen. Die Beurkundung selbst ist gebührenfrei.
Die Sterbeurkunde
Aus dem Sterberegister stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus. Sie brauchen sie für viele weitere Schritte - etwa bei Renten- und Versicherungsträgern, der Bank oder für den Erbschein. Es empfiehlt sich, gleich mehrere Exemplare zu beantragen: Die erste Urkunde kostet 20 Euro, jedes weitere gleichzeitig ausgestellte Exemplar 10 Euro.
Die Friedhöfe in Delmenhorst
Der städtische Friedhof ist der Friedhof Bungerhof an der Friedensstraße - ein rund 15 Hektar großer Waldfriedhof mit parkähnlichem Charakter und einer denkmalgeschützten Backsteinkapelle von 1929. Die Friedhofsverwaltung dort ist Ansprechpartner für Grabstätten und Trauerfeiern. Daneben gibt es in Delmenhorst mehrere konfessionelle Friedhöfe in Trägerschaft der Kirchen sowie einen jüdischen Friedhof.
Bestattungsarten und Fristen
In Niedersachsen sind die Erd- und die Feuerbestattung zulässig; Art und Ort sollen dem Willen der verstorbenen Person entsprechen. Auf dem Friedhof Bungerhof stehen dafür Reihen- und Wahlgräber sowie entsprechende Urnengrabstätten zur Verfügung; welche Grabformen aktuell angeboten werden, erfragen Sie am besten direkt bei der Friedhofsverwaltung. Für den Zeitpunkt gilt: Eine Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen und soll innerhalb von acht Tagen stattgefunden haben.
Die ersten Schritte im Überblick
| Ärztliche Todesbescheinigung | durch den Arzt |
| Sterbefall anzeigen | bis 3. Werktag, Standesamt |
| Sterbeurkunde | 20 € / weitere 10 € |
| Bestattung | frühestens nach 48 Std., binnen 8 Tagen |
Ein beauftragtes Bestattungsunternehmen übernimmt viele dieser Schritte.
Wenn die Kosten nicht getragen werden können
Reichen die eigenen Mittel für die Bestattung nicht aus, gibt es Hilfe. Nach § 74 des Zwölften Sozialgesetzbuchs können die zur Kostentragung Verpflichteten - in der Regel die nächsten Angehörigen - beim Sozialamt der Stadt die Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten beantragen, wenn ihnen die Zahlung aus eigenen Mitteln nicht zuzumuten ist. Der Antrag sollte möglichst zeitnah gestellt werden. Weitere Ämter und Anlaufstellen bündelt unsere Übersicht zum Bürgerservice.