Wer nicht genug zum Leben hat, weil Arbeit fehlt oder das Einkommen zu niedrig ist, hat unter Umständen Anspruch auf staatliche Grundsicherung. In Delmenhorst ist dafür das Jobcenter zuständig. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie hoch die Leistung 2026 ist, wie der Antrag läuft - und was die Reform vom Sommer 2026 geändert hat.
Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Zunächst das Wichtigste zur Einordnung: Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld reformiert und in Grundsicherungsgeld umbenannt. Für bestehende Bezieher ändert sich zunächst nichts Grundlegendes - laufende Leistungen werden weitergezahlt, ein neuer Antrag ist nicht nötig, und Behörden dürfen den Begriff "Bürgergeld" übergangsweise weiter verwenden. Neu sind unter anderem strengere Regeln bei Terminversäumnissen und beim Vermögen. Die Leistung selbst - Regelsatz plus Wohnkosten - bleibt im Kern gleich.
Wer Anspruch hat
Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II erhalten erwerbsfähige Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze, die hilfebedürftig sind. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung: Auch wer arbeitet, aber zu wenig verdient, kann als "Aufstocker" Anspruch haben. Wichtig ist die Abgrenzung: Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze erreicht hat, erhält stattdessen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII - dafür ist nicht das Jobcenter, sondern das Sozialamt der Stadt zuständig.
Wie hoch die Leistung ist
Der Regelsatz deckt den Lebensunterhalt. Für Alleinstehende beträgt er 2026 563 Euro im Monat - wegen einer Nullrunde unverändert gegenüber dem Vorjahr. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft und für Kinder gelten je nach Alter geringere Sätze. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Miete zahlt man mit Grundsicherungsgeld also nicht aus dem Regelsatz.
Regelsatz 2026 (monatlich)
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Partner je (Bedarfsgemeinschaft) | 506 € |
| Jugendliche 14 - 17 Jahre | 471 € |
| Kinder 0 - 5 Jahre | 357 € |
Stand 2026 (Nullrunde). Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
So läuft der Antrag
Den Antrag stellen Sie online über jobcenter.digital oder persönlich beim Jobcenter Delmenhorst, einer gemeinsamen Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Bereithalten sollten Sie Personalausweis, Mietvertrag mit Nachweisen zu Miete und Heizkosten, aktuelle Kontoauszüge sowie Einkommens- und Vermögensnachweise. Kontaktdaten und Öffnungszeiten stehen auch auf unserer Seite zum Jobcenter Delmenhorst.
Bürgergeld oder Arbeitslosengeld?
Nicht zu verwechseln ist das Grundsicherungsgeld mit dem Arbeitslosengeld I. Letzteres ist eine Versicherungsleistung aus Ihren Beiträgen, läuft über die Agentur für Arbeit und beträgt 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) des früheren Nettolohns - Voraussetzung sind ausreichende Beitragszeiten. Erst wenn dieser Anspruch endet oder nicht besteht und weiterhin Bedürftigkeit vorliegt, greift das Grundsicherungsgeld über das Jobcenter. Mehr zur örtlichen Arbeitsagentur steht auf unserer Seite zur Agentur für Arbeit.