Am 13. September 2026 wird in Delmenhorst dreifach gewählt: der Rat der Stadt, der Ortsrat Hasbergen und - als Direktwahl auf demselben Gang - die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister. Für den Rat haben Sie drei Stimmen und dürfen sie frei verteilen, für das Oberbürgermeisteramt nur eine. Wählen darf in Niedersachsen, wer 16 Jahre alt ist. Und wer diesmal gewinnt, bleibt länger im Amt als die Vorgängerin: Der Landtag hat die Amtszeit wieder auf acht Jahre verlängert.
Die Termine
Sonntag, 13. September 2026, 8 bis 18 Uhr - Rat der Stadt, Ortsrat Hasbergen und Direktwahl des Oberbürgermeisteramts
Sonntag, 27. September 2026 - Stichwahl, falls bei der Direktwahl niemand mindestens die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Dann treten die beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen erneut an.
Fragen zur Wahl beantwortet der Fachdienst Bürgerservice, Frau Meyer: (04221) 99-1511
Was genau gewählt wird
Drei Stimmzettel, drei unterschiedliche Amtszeiten - das ist der erste Punkt, an dem es unübersichtlich wird:
- Rat der Stadt Delmenhorst: 44 Ratsmitglieder, gewählt für fünf Jahre.
- Ortsrat Hasbergen: ebenfalls für fünf Jahre. Diesen Stimmzettel bekommen nur Wahlberechtigte aus der Ortschaft Hasbergen.
- Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister: Direktwahl für acht Jahre. Die Verlängerung von fünf auf acht Jahre geht auf eine Gesetzesänderung im Niedersächsischen Landtag zurück.
Delmenhorst ist eine kreisfreie Stadt - einen Kreistag gibt es hier also nicht, anders als im Umland. Die offiziellen Angaben stehen bei der Stadt Delmenhorst zur Kommunalwahl.
Drei Stimmen - und was Sie damit anfangen können
Niedersachsen hat das Dreistimmenwahlrecht. Für den Rat dürfen Sie Ihre drei Stimmen frei einsetzen:
- Kumulieren: alle drei Stimmen auf eine einzige Person häufen. So bringen Sie eine bestimmte Kandidatin gezielt nach vorn, unabhängig von ihrem Listenplatz.
- Panaschieren: die Stimmen über verschiedene Personen und sogar über verschiedene Listen verteilen. Parteibindung ist dabei nicht nötig.
- Listenkreuz: Wer nicht auswählen möchte, macht ein Kreuz bei einer Liste - dann zählen alle drei Stimmen für diese Liste in der aufgestellten Reihenfolge.
Wichtig für die Erwartungshaltung: Das Stadtgebiet ist in vier Wahlbereiche geteilt, und Sie können nur Kandidatinnen und Kandidaten Ihres eigenen Wahlbereichs wählen - nicht alle 44 Ratsplätze stehen auf Ihrem Stimmzettel. Bei der Direktwahl des Oberbürgermeisteramts gilt dagegen: eine Person, eine Stimme. Kumulieren ist dort nicht möglich. Die Erklärungen der Stadt dazu stehen in den häufig gestellten Fragen zur Wahl.
Wer wählen darf
Das Kommunalwahlrecht ist deutlich weiter gefasst als das Wahlrecht zum Bundestag. Wahlberechtigt ist, wer
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist,
- die deutsche oder eine Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzt,
- seit mindestens drei Monaten in Delmenhorst wohnt und
- im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Für eine eigene Kandidatur gelten strengere Regeln: mindestens 18 Jahre und seit sechs Monaten in Delmenhorst gemeldet, Stichtag war der 13. März 2026. Wer sich um das Oberbürgermeisteramt bewirbt, muss mindestens 23 und noch nicht 67 Jahre alt sein.
Neu zugezogen? Was sonst noch beim Ummelden zu erledigen ist, steht im Ratgeber Neu in Delmenhorst; zuständig ist der Bürgerservice.
Die Bewerbung um das Oberbürgermeisteramt
Die Wahlvorschläge mussten bis zum 6. Juli 2026 um 18 Uhr eingereicht sein; der Gemeindewahlausschuss hat am 23. Juli 2026 über ihre Zulassung entschieden.
Zwei Bewerbungen sind öffentlich dokumentiert. Amtsinhaberin Petra Gerlach tritt erneut an - sie ist CDU-Mitglied und geht als gemeinsame Kandidatin von Grünen, CDU und FDP ins Rennen; die Grünen nominierten sie im April 2025 per Mitgliederentscheid. Für die SPD bewirbt sich Alexander Mittag, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion.
Ob und welche weiteren Bewerbungen zugelassen wurden, geht aus den bislang veröffentlichten Unterlagen nicht hervor. Verbindlich ist allein die amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung; sie steht bei der Stadt Delmenhorst zur Oberbürgermeisterwahl.
Briefwahl beantragen
Die Wahlbenachrichtigung kommt vor der Wahl automatisch ins Haus - auf ihrer Rückseite ist der Antrag für die Briefwahl bereits aufgedruckt. Drei Wege führen zu den Unterlagen:
- schriftlich mit dem Formular von der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- online über das Antragsformular der Stadt,
- persönlich beim Fachdienst Bürgerservice - dort können Sie die Stimme auch gleich vor Ort abgeben.
Telefonisch geht es nicht. Und wer die Unterlagen für jemand anderen abholt, braucht eine schriftliche Vollmacht. Wer wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht selbst ankreuzen kann, darf sich von einer Hilfsperson unterstützen lassen. Details stehen auf der Briefwahl-Seite der Stadt.
Wahllokal finden
Das zuständige Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung. Wer sie verlegt hat, kommt über das alphabetische Straßenverzeichnis der Stadt weiter: Dort ist jeder Straße ihr Wahlbezirk zugeordnet, dazu gibt es Listen der Wahllokale nach Bezirksnummer und Karten der Wahlbezirke. Alle Unterlagen stehen auf der Wahlen-Übersicht der Stadt Delmenhorst.
Welcher Wahlbereich zu welchem Teil der Stadt gehört, lässt sich grob an den Stadtteilen ablesen - eine Übersicht gibt die Seite Stadtteile von Delmenhorst. Wie Rat und Verwaltung zusammenspielen, steht unter Rathaus und Verwaltung.