Der erste Schultag wirft seinen Schatten weit voraus: Angemeldet wird in Delmenhorst schon rund anderthalb Jahre vorher. Dieser Ratgeber erklärt, wann ein Kind schulpflichtig wird, wie und wo Sie es anmelden, was die Schuleingangsuntersuchung ist - und welche Möglichkeiten es gibt, ein Kind früher einzuschulen oder ein Jahr zurückzustellen.
Wann ein Kind schulpflichtig wird
In Niedersachsen gilt ein klarer Stichtag. Schulpflichtig wird, wer bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt wird. So steht es im Niedersächsischen Schulgesetz. Alle diese Kinder werden zum Schuljahresbeginn im Sommer eingeschult.
Zwei Ausnahmen sind wichtig. Kann-Kinder: Wird Ihr Kind erst zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs, können Sie die Einschulung um ein Jahr verschieben - dazu genügt eine schriftliche Erklärung an die Schule, spätestens bis zum 1. Mai. Umgekehrt können Sie ein jüngeres, noch nicht schulpflichtiges Kind auf Antrag vorzeitig einschulen, wenn sein Entwicklungsstand das erwarten lässt; darüber entscheidet die Schulleitung. Und wenn ein schulpflichtiges Kind noch nicht so weit ist, kann es einmalig um ein Jahr zurückgestellt werden.
Die Anmeldung an der Grundschule
Angemeldet wird in Delmenhorst an der für den Wohnort zuständigen Grundschule, und zwar rund 15 Monate vor der Einschulung. Den genauen Anmeldezeitraum gibt die Stadt jeweils Anfang Dezember bekannt; die Anmeldung selbst liegt dann meist im Mai oder Juni des Vorjahres. Für alle Delmenhorster Grundschulen ist auch eine digitale Anmeldung möglich. Kosten entstehen nicht.
Welche Grundschule für Ihre Adresse zuständig ist, erfahren Sie beim Schulträger, also der Stadt, oder direkt bei einer Grundschule in der Nähe. Möchten Sie Ihr Kind an einer anderen als der zuständigen Schule anmelden, ist dafür ein Ausnahmeantrag mit wichtigem Grund nötig. Eine Übersicht aller Grundschulen der Stadt finden Sie auf unserer Seite zu den Grundschulen in Delmenhorst.
Unterlagen zur Anmeldung
| Kind | Geburtsurkunde |
| Impfschutz | Nachweis Masernschutz (Impfpass) |
| Anmeldung | Formular der Schule |
| ggf. | Meldebescheinigung, Sorgerechtsnachweis, Passfoto |
Genaue Anforderungen nennt die jeweilige Grundschule. Kontakt Schulverwaltung der Stadt: (04221) 99-1141.
Die Schuleingangsuntersuchung
Vor der Einschulung steht für jedes Kind eine verpflichtende Schuleingangsuntersuchung. Sie wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt; die Einladung dazu kommt automatisch. Geprüft werden Seh- und Hörvermögen, Sprache und die allgemeine Entwicklung - es geht darum, ob das Kind gut in der Schule zurechtkommen wird. Die Ergebnisse fließen in die Aufnahmeentscheidung ein, etwa bei der Frage einer vorzeitigen Einschulung oder Zurückstellung.
Von der Kita in die Schule
Der Übergang gelingt leichter, wenn Kita und Schule zusammenarbeiten - viele Einrichtungen haben dafür feste Kooperationen und ein Vorschuljahr. Wer noch am Anfang steht und einen Betreuungsplatz sucht, findet die Fristen und das Verfahren in unserem Ratgeber zum Kita-Platz in Delmenhorst. Einen Überblick über das gesamte Schulangebot der Stadt gibt die Seite Bildung in Delmenhorst.