Wer sich in Delmenhorst selbstständig macht, kommt an einem Behördengang selten vorbei: der Gewerbeanmeldung. Sie ist schneller erledigt, als viele denken - vorausgesetzt, man weiß, wohin, was man mitbringt und wer danach informiert wird. Dieser Ratgeber führt durch den Ablauf, die Kosten und die kostenlose Gründungsberatung der Kammern - und klärt, wer überhaupt ein Gewerbe anmelden muss.
Wo und wie Sie anmelden
Zuständig ist der Gewerbeservice der Stadt Delmenhorst im City-Center. Anmelden können Sie auf drei Wegen: persönlich nach Terminvereinbarung, online über den elektronischen Gewerbedienst des Serviceportals oder formlos per Post beziehungsweise E-Mail. Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel nur Ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei bestimmten Tätigkeiten kommen Nachweise hinzu - etwa ein Handelsregisterauszug, die Eintragung bei der Handwerkskammer oder eine besondere Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerben wie Gastronomie oder Bewachung.
Was danach passiert
Den Rest erledigt die Behörde für Sie. Der Gewerbeservice leitet die Anmeldung von Amts wegen weiter - unter anderem an das Finanzamt (das Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickt), an die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer sowie an die Berufsgenossenschaft. Sie müssen diese Stellen also nicht einzeln benachrichtigen. Vom Finanzamt erhalten Sie anschließend Ihre Steuernummer.
Was es kostet
Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen. Die Stadt nennt dafür keinen festen Betrag; üblich ist ein niedriger zweistelliger Eurobetrag. Den genauen Preis für Ihren Fall erfragen Sie am besten direkt beim Gewerbeservice.
IHK, Handwerkskammer und Gründungsberatung
Delmenhorst gehört zur Oldenburgischen IHK (für gewerbliche Betriebe) beziehungsweise zur Handwerkskammer Oldenburg (für Handwerksbetriebe). Die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben. Der große Vorteil: Beide Kammern bieten eine kostenlose Gründungsberatung - zu Businessplan, Finanzierung, Rechtsform und den Formalitäten. Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, muss sich zusätzlich vor dem Start in die Handwerksrolle der Kammer eintragen lassen. Die Fachbetriebe der Region stellt unsere Seite zu den Handwerkern in Delmenhorst vor.
Gewerbe oder Freiberuf?
Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Freiberufler - etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Journalisten oder Künstler nach § 18 Einkommensteuergesetz - brauchen keine Gewerbeanmeldung. Sie melden ihre Tätigkeit nur beim Finanzamt an, zahlen keine Gewerbesteuer und sind nicht zwingend Kammermitglied. Ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt. Wer plant, größer zu bauen oder eine Gewerbefläche sucht, findet Hintergründe auf unseren Seiten zu Gewerbegebieten und zur Wirtschaft in Delmenhorst.