Ein Hund bringt nicht nur Freude, sondern auch ein paar Pflichten mit sich - von der Anmeldung bei der Stadt bis zur Frage, wo er frei laufen darf. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Hundehalter in Delmenhorst wissen müssen: die Hundesteuer, die Leinenpflicht, die offizielle Auslauffläche und die gesetzlichen Regeln nach dem Niedersächsischen Hundegesetz.
Den Hund anmelden: die Hundesteuer
Jeder Hund muss innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden, steuerpflichtig ist er ab einem Alter von drei Monaten. Die Anmeldung geht online über das Serviceportal, per Formular oder schriftlich beim Fachdienst Steuern und Abgaben. Die Steuersätze gelten seit 2024:
Hundesteuer in Delmenhorst (jährlich)
| 1. Hund | 108 € |
| 2. Hund | 156 € |
| jeder weitere Hund | 180 € |
| 1. gefährlicher Hund | 600 € |
Stand seit 1. Januar 2024. Für gefährliche Hunde steigen die Sätze auf 600/870/990 Euro.
Leine und Auslauf
Eine stadtweite Leinenpflicht gibt es in Delmenhorst nicht, wohl aber in den Landschaftsschutzgebieten. Im rund 50 Hektar großen Schutzgebiet Welseniederung, zu dem der beliebte Tiergarten-Wald gehört, gilt eine ganzjährige Anleinpflicht - Rücksicht auf brütende Vögel und Wild. Zum Toben ohne Leine hat die Stadt eine offizielle, eingezäunte Hundefreilauffläche "Im Delmegrund" ausgewiesen. Sie ist von 8 bis 22 Uhr nutzbar; Voraussetzung ist eine gültige Haftpflichtversicherung, und Hinterlassenschaften sind zu beseitigen.
Pflichten nach dem Hundegesetz
Über die Steuer hinaus gelten in Niedersachsen für alle Hunde - unabhängig von der Rasse - mehrere Pflichten aus dem Niedersächsischen Hundegesetz:
- Haftpflichtversicherung: Pflicht für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist.
- Kennzeichnung: Hunde über sechs Monate müssen einen Mikrochip (Transponder) tragen.
- Zentrales Register: Jeder Halter muss seinen Hund im kostenpflichtigen Niedersächsischen Hunderegister eintragen.
- Sachkundenachweis: Wer erstmals einen Hund hält, muss in der Regel einen Sachkundenachweis erbringen - eine Theorieprüfung vor der Anschaffung, die Praxis im ersten Jahr.
Gefährliche Hunde
Für die Hundesteuer stuft die Satzung der Stadt bestimmte Rassen als gefährlich ein - Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier sowie deren Kreuzungen. Für Fragen zur Haltung gefährlicher Hunde und zu ordnungsrechtlichen Auflagen ist der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen zuständig. Wo Sie Ihren Hund gleich nach dem Zuzug anmelden, steht auch in unserem Ratgeber Neu in Delmenhorst; Auslauf und frische Luft finden Sie in unserer Übersicht der Parks.