Der erste Schnee ist schön - bis man merkt, dass man ihn selbst wegschippen muss. In Delmenhorst hat die Stadt die Räum- und Streupflicht für die Gehwege auf die Anlieger übertragen. Wer also wann was tun muss, welches Streumittel erlaubt ist und was passiert, wenn jemand ausrutscht: Dieser Ratgeber fasst die Regeln der städtischen Satzung zusammen.
Wer räumen muss
Grundsätzlich ist die Straßenreinigung Sache der Stadt - doch für die Gehwege hat sie die Pflicht per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen. Verpflichtet sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Vermieter dürfen die Räum- und Streupflicht über den Mietvertrag an ihre Mieter weitergeben - ein Blick in den Vertrag lohnt sich also. Wichtig: Auch im Urlaub bleibt der Pflichtige verantwortlich und muss für eine Vertretung sorgen.
Wann und wie viel
Geräumt und gestreut werden muss werktags von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr. Freizuhalten ist der Gehweg auf einer Breite von mindestens einem Meter; schmalere Wege ganz. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte reicht einmal nicht - dann muss wiederholt geräumt und gestreut werden. Den Schnee dürfen Sie nicht auf die Fahrbahn schieben.
Die Räumpflicht auf einen Blick
| Werktags | 7 - 21 Uhr |
| Sonn- und Feiertags | 9 - 21 Uhr |
| Breite | mindestens 1 Meter |
| Streusalz | grundsätzlich verboten |
Nach der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Delmenhorst (Stand 2026).
Kein Salz: das richtige Streumittel
Ein Punkt, den viele übersehen: Streusalz ist grundsätzlich verboten. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat - das schützt Bäume, Böden und Hundepfoten. Salz oder andere auftauende Mittel dürfen Sie nur im Ausnahmefall einsetzen, etwa bei Eisregen, wenn die Glätte anders nicht mit zumutbarem Aufwand zu beseitigen ist. Nach dem Tauwetter müssen Sie das ausgebrachte Streugut wieder von den Wegen entfernen.
Was die Stadt räumt
Die Fahrbahnen übernimmt die Stadt selbst - nach einem festen Räum- und Streuplan und mit klaren Prioritäten: zuerst die Hauptverkehrsstraßen, Krankenhauszufahrten, Buslinien und Bushaltestellen, Fußgängerüberwege sowie Rad- und Schulwege. Der städtische Winterdienst startet bei Bedarf schon in den frühen Morgenstunden. Für die Gehwege davor bleiben aber - wie beschrieben - die Anlieger zuständig.
Was passiert, wenn nicht geräumt wird
Wer seine Räum- und Streupflicht nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen; der gesetzliche Rahmen reicht bis zu 5.000 Euro. Schwerer wiegt oft die zivilrechtliche Seite: Rutscht jemand auf dem nicht geräumten Weg aus und verletzt sich, haftet der Pflichtige auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Eine private Haftpflichtversicherung ist deshalb ratsam. Wer gerade neu zugezogen ist, findet die ersten Pflichten rund ums Wohnen im Ratgeber Neu in Delmenhorst.